Teilnahmebedingungen SuperMARKT

der Frühlingsmarkt in Krattigen

 

 

Eckdaten

Anmeldeschluss Marktteilnahme:                            20.03.2023

Zu-/Absage Marktteilnahme:                                    27.03.2023

Zahlungsfrist:                                                            01.05.2023

SuperMARKT, Frühlingsmarkt in Krattigen:             Samstag, 06.05.2023  11.00 – 17.00 Uhr

Kosten für die gesamte Ausstellungsdauer:             Verkaufsfläche 3x6 Meter SFr. 100.-

       Verkaufsfläche 3x3 Meter SFr. 50.-

       Kofferplatz SFr. 30.-

      (+ 2.00 bei Einzahlung am Postschalter)

Verkaufsstand:                                                          Tische und Sitzgelegenheiten müssen von den Ausstellenden mitgebracht                                                                                        werden!

 

Veranstalter

Verein Treffpunkt Krattigen

www.treffpunktkrattigen.ch

 

Ort

Alle Marktstände werden im Ambiente eines SuperMARKTes auf dem Gemeindeplatz in Krattigen aufgestellt.

 

 

Produkte/Verkauf

·      Es dürfen ausschliesslich eigene, selbst angefertigte Produkte/Artikel von guter Qualität zum Verkauf angeboten werden.

·      Die Produkte/Artikel werden durch die Herstellenden selbst am SuperMARKT, dem Frühlingsmarkt in Krattigen verkauft.

·      Tische und Sitzgelegenheiten müssen von den Ausstellenden mitgebracht werden.

·      Kofferplätze: Die Produkte/Artikel verkaufen die Ausstellenden ausschliesslich aus dem persönlich mitgebrachten, nostalgischen Koffer. Es werden keine Aufbauten oder Verkaufsflächen ausserhalb des Koffers erlaubt.

·      Die Ausstellenden decken ihre Verkaufsflächen mit weissen/hellen, bodenlangen Tüchern ab.

·      Die Ausstellenden gestalten ihren Verkaufsbereich dem Thema entsprechend.

·      Es sind kleine Aufbauten im Rahmen der jeweiligen Verkaufsfläche erlaubt. Davon ausgenommen sind die Kofferplätze.

·      Der Verkaufserlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden.

·      Kerzen sind nur gut geschützt in Gläsern erlaubt.

·      Ein Vorrat an Artikeln darf im eigenen Verkaufsbereich gelagert werden.

·      Ein Stromanschluss steht zur Verfügung; Kabelrollen müssen selbst mitgebracht werden.

·      Für eine allfällige Beleuchtung des Standes sind die Ausstellenden selbst verantwortlich.

·      Pro Ausstellende wird ein Marktplatz vergeben.

·      Die Einteilung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter. Ein Tausch unter den Ausstellenden ist nicht gestattet.

·      Die Bewerbung gilt für den genannten Markttag. Selbstständiges Weitergeben des Platzes ist untersagt.

 

Ablauf (Bewerbung, Entscheid, Teilnahme etc.)

·      Interessierte Ausstellende bewerben sich bis spätestens zum Anmeldeschluss beim Veranstalter.

·      Es werden ausschliesslich vollständige Bewerbungen zur Auswahl zugelassen.

·      Die Kurzbeschreibung der Produkte, Name und Vorname der Ausstellenden, Name/Logo, sowie die Fotos dürfen durch den Veranstalter im Internet publiziert werden.

·      Der Entscheid über eine Teilnahme obliegt dem Veranstalter.  Alle Ausstellenden werden bis zum oben genannten Termin per E-Mail über die Teilnahme/Absage informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

·      Die Zahlungsbedingungen sind termingerecht einzuhalten.

·      Bei Absage der Ausstellenden nach Einzahlung, oder bei Nichterscheinen wird die Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. Die Ausstellenden sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Veranstalter, selbst einen Ersatz zu stellen.

 

Werbung

·      Der SuperMARKT wird durch den Veranstalter mit Zeitungsinseraten, Radiowerbung, Flyern, Plakaten, viel Mund-zu-Mund-Propaganda und im Internet beworben.

·      Homepage: www.treffpunktkrattigen.ch

·      Den Ausstellenden werden zu Werbezwecken Flyer zur Verfügung gestellt (solange Vorrat).

 

Versicherung/Haftung

·      Der Veranstalter übernimmt keine Verkaufsgarantie.

·      Alle gesetzlichen, arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.

·      Die Versicherung ist Sache der Ausstellenden.

·      Während den ganzen Marktzeiten sind die Ausstellenden selbst für die Bewachung

ihrer Waren verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei Diebstahl.

·      Für Schäden (auch an Personen), welche durch die Ausstellenden oder deren Waren verursacht werden, haften die Ausstellenden persönlich.

 

Ablauf des Marktes

·      Der Aufbau der Stände ist am Samstag ab 09.30 Uhr möglich. Der Stand muss um spätestens 11.00 Uhr vollständig eingerichtet und dem Thema entsprechend gestaltet sein.

·      Der Abbau der Stände ist ab FRÜHESTENS 17.00 Uhr erlaubt.

·      Parkplätze für die Ausstellenden stehen zur Verfügung – bitte die entsprechende Beschilderung/Anweisungen beachten. Zum Ein- und Ausladen kann vor dem Marktplatz KURZ angehalten werden. Zum Transportieren der Ware bitte ein eigenes «Wägeli» oder genügend Muskeln mitbringen!

·      Für Gäste des Marktes sind die Parkmöglichkeiten ebenfalls beschildert und gut sichtbar signalisiert.

 

 

 

Kontaktdaten

 

www.treffpunktkrattigen.ch

info@treffpunktkrattigen.ch