• Es dürfen ausschliesslich eigene, selbst angefertigte Produkte/Artikel von guter

    Qualität zum Verkauf angeboten werden.

  • Die Produkte/Artikel werden durch die Herstellenden selbst am Flowerpower Markt,

    dem Frühlingsmarkt in Krattigen verkauft.

  • Kofferplätze: Die Produkte/Artikel verkaufen die Ausstellenden ausschliesslich aus

    dem persönlich mitgebrachten, nostalgischen Koffer. Es werden keine Aufbauten

    oder Verkaufsflächen ausserhalb des Koffers erlaubt.

  • Die Ausstellenden decken ihre Verkaufsflächen mit bodenlangen Tüchern ab.

  • Die Ausstellenden gestalten ihren Verkaufsbereich dem Thema entsprechend.

  • Es sind kleine Aufbauten im Rahmen der jeweiligen Verkaufsfläche erlaubt. Davon

    ausgenommen sind die Kofferplätze.

  • Der Verkaufserlös gehört vollumfänglich den Ausstellenden.

  • Kerzen sind nur gut geschützt in Gläsern erlaubt.

  • Ein Vorrat an Artikeln darf im eigenen Verkaufsbereich gelagert werden.

  • Ein Stromanschluss steht zur Verfügung; Kabelrollen müssen selbst mitgebracht

    werden.

  • Für eine allfällige Beleuchtung des Standes sind die Ausstellenden selbst

    verantwortlich.

  • Pro Ausstellende:r wird ein Marktplatz vergeben.

  • Die Einteilung der Plätze erfolgt durch den Veranstalter. Ein Tausch unter den Ausstellenden ist nicht gestattet.

  • Die Bewerbung gilt für den genannten Markttag. Selbstständiges Weitergeben des Platzes ist untersagt.

    Ablauf (Bewerbung, Entscheid, Teilnahme etc.)

  • Interessierte Ausstellende bewerben sich bis spätestens zum Anmeldeschluss beim

    Veranstalter.

  • Es werden ausschliesslich vollständige Bewerbungen zur Auswahl zugelassen.

  • Die Kurzbeschreibung der Produkte, Name und Vorname der Ausstellenden,

    Name/Logo, sowie die Fotos dürfen durch den Veranstalter im Internet publiziert

    werden.

  • Der Entscheid über eine Teilnahme obliegt dem Veranstalter. Alle Ausstellenden

    werden bis zum oben genannten Termin per E-Mail über die Teilnahme/Absage

    informiert. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesendet.

  • Die Zahlungsbedingungen sind termingerecht einzuhalten.

  • Bei Absage der Ausstellenden nach Einzahlung, oder bei Nichterscheinen wird die

    Teilnahmegebühr nicht zurückerstattet. Die Ausstellenden sind nicht berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Veranstalter, selbst einen Ersatz zu stellen.

    Werbung

  • Der Anlass wird durch den Veranstalter mit Zeitungsinseraten, Radiowerbung, Flyern,

    Plakaten, viel Mund-zu-Mund-Propaganda und im Internet beworben.

  • Homepage: www.treffpunktkrattigen.ch

  • Den Ausstellenden werden zu Werbezwecken Flyer zur Verfügung gestellt (solange

    Vorrat).

    Versicherung/Haftung

  • Der Veranstalter übernimmt keine Verkaufsgarantie.

  • Alle gesetzlichen, arbeitsrechtlichen und gewerberechtlichen Vorschriften sind

    einzuhalten.

  • Die Versicherung ist Sache der Ausstellenden.

  • Während den ganzen Marktzeiten sind die Ausstellenden selbst für die Bewachung

    ihrer Waren verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung bei

    Diebstahl.

  • Für Schäden (auch an Personen), welche durch die Ausstellenden oder deren Waren

    verursacht werden, haften die Ausstellenden persönlich.

    Ablauf des Marktes

  • Der Aufbau der Stände ist am Samstag ab 09.30 Uhr möglich. Der Stand muss um

    spätestens 11.00 Uhr vollständig eingerichtet und dem Thema entsprechend

    gestaltet sein.

  • Der Abbau der Stände ist ab FRÜHESTENS 17.00 Uhr erlaubt.

  • Parkplätze für die Ausstellenden stehen zur Verfügung bitte die entsprechende

    Beschilderung/Anweisungen beachten. Zum Ein- und Ausladen kann vor dem Marktplatz KURZ angehalten werden. Zum Transportieren der Ware bitte ein eigenes «Wägeli» oder genügend Muskeln mitbringen!

 

 

Für Gäste des Marktes sind die Parkmöglichkeiten ebenfalls beschildert und gut sichtbar signalisiert.

Kontaktdaten

www.treffpunktkrattigen.ch info@treffpunktkrattigen.ch